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Arbeit / Rente

7.1 Arbeit / Rente

7.1.1 HIV und Arbeitsverhältnis

Das Thema HIV und Arbeitsverhältnis ist ein ganz besonderes. Wenngleich die HIV-Infektion als solche im Arbeitsleben keine große Rolle spielt, so bestehen bei vielen Infizierten und Erkrankten große Unsicherheiten und Ängste im Hinblick auf das Bekanntwerden ihrer Infektion als auch auf den Umgang mit der Infektion und Erkrankung durch Arbeitgeber und Kollegen/Innen. Zunehmende Leistungseinschränkungen mehren die Befürchtung, gekündigt zu werden. Hervorzuheben sind die Themen Bewerbung und Einstellung, Einstellungsuntersuchung, Fragerecht des Arbeitgebers, Kündigung – Druckkündigung.

Als weiterführende Literatur zu empfehlen sind folgende Broschüren bzw. Bücher:

  • AIDS-Hilfe Schweiz (Hrsg.): Berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit HIV oder AIDS
    Die von der AIDS-Hilfe Schweiz herausgegebene Broschüre wendet sich sowohl an Beratungssstellen als auch Betroffene und kann über die 
    AIDS-Hilfe Schweiz bezogen werden.
  • Aids Info Docu Schweiz (Hrsg.): Arbeit und Aids. Medizinische und rechtliche Aspekte
    Die Broschüre der schweizerischen 
    Aids Info Docu informiert über die Situation in der Schweiz. Der Text der Broschüre kann auch im Internet gelesen werden unter http://www.aidsnet.ch/publication/10203/index.htm
  • Exner-Freisfeld, Helga: Soziale Absicherung bei HIV und AIDS. Sozialmedizinische und -rechtliche Aspekte der Versorgung. Frankfurt am Main: VAS 1998. 171 Seiten
  • Hösl, Jakob: Soziale und rechtliche Aspekte bei HIV. Ratgeber. Boehringer Ingelheim Pharma KG
  • Bundesministerium für Arbeit: Übersicht über das Arbeitsrecht. Jägerstr. 9, 10117 Berlin
  • Die schwulen Juristen (SchwIPs): Schwule im Recht. Ratgeber für homosexuelle Menschen. Bamberg: Palette Verlag 1994
  • HIV/AIDS-Aufklärung in der Arbeitswelt. AZ-Hefte 10/1992. Berlin: Bundesgesundheitsamt 1992 (Dokumentation, wie Firmen mit HIV Infektion im Arbeitbereich umgehen.)
    Über die Erfahrungen zum Thema AIDS und Arbeit in Frankreich berichten zwei Broschüren in französischer Sprache:
  • Infection par le VIH/sida et travail. Ministère de l’Emploi et de la Solidarité, CFES, 2 rue Auguste-Comte, BP 51, 92174 Vanves Cedex
  • Le sida et le droit du travail. Les Editions de l’Atelier / les Editions ouvrières, 12 avenue Sœur-Rosalie, 75013 Paris

 

7.1.2 Arbeit, Bildung, Perspektiven für Menschen mit HIV und AIDS

Die zunehmende Behandelbarkeit der AIDS-Erkrankung macht es immer schwieriger, einen Rat hinsichtlich des Zeitpunktes des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben zu geben. In vielen Fällen besteht sogar der Wunsch, nach Rentenbezug und einer gesundheitlichen Stabilisierung wieder ins Erwerbsleben einzusteigen. Sicherlich sind in jedem Einzelfall eine Reihe von individuellen Faktoren zu berücksichtigen, so vor allem gesundheitliche und rentenrechtliche, nicht zuletzt aber auch die vorhandene Qualifikation als entscheidende Voraussetzung dafür, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt eine neue Chance zu erhalten.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Arbeit und Bildung steckt bei den AIDS-Hilfen noch in den Kinderschuhen. Die Situation von Menschen mit HIV und AIDS auf dem Arbeitsmarkt ist wie die anderer Gruppen auch stark geprägt von der konjunkturellen Gesamtsituation und sozialpolitischen Rahmenbedingungen. Neben der Evaluierung der Situation von Menschen mit HIV und AIDS in bezug auf Arbeit und Erwerbstätigkeit wurden Projekte der Qualifizierung und Beschäftigung in Angriff genommen, um die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Nähere Informationen zu den Projekten sind zu erhalten bei:

AIDS-Hilfe Bielefeld Qualifizierungsangebot mit Abschluß zur Bürofachkraft und Fachkraft für Textverarbeitung; neuer Schwerpunkt der Qualifizierung
ab Ende 1999: “Internet Präsentation”
AIDS-Hilfe Essen Derzeit Auswertung einer abgeschlossenen Umschulungsmaßnahme für Menschen mit HIV und AIDS in Kooperation mit dem Arbeitsamt
AIDS-Hilfe Hamburg Befragung zu Arbeit und Beschäftigung
kursiv e.V. Beratung und Begleitung von Menschen mit HIV und AIDS sowie schwulen Männern mit anderen chronischen Erkrankungen, die eine “berufliche” Perspektive suchen; individuelle Beschäftigungsmöglichkeiten
Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen mit HIV und AIDS
Münchner AIDS-Hilfe e.V. Beschäftigung für Menschen mit HIV und AIDS im Rahmen des Projektes “Essen in Gemeinschaft”; angeleitete Gesprächsgruppe für Menschen, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind bzw. demnächst ausscheiden
AIDS-Hilfe Frankfurt Konzeption einer Beschäftigungsgesellschaft für Menschen mit HIV und AIDS; Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt; Beratung von Menschen mit HIV und AIDS bei Problemen im Erwerbsleben

 

Arbeitsleben: Fachtagung HIV at Work

Am 9. November 2000 fand in Bielefeld die erste Fachtagung HIV at Work statt. Projekte, Projektergebnisse und Konzeptionen, die der beruflichen Integration von Menschen mit HIV und AIDS dienen, wurden zur Diskussion gestellt.
Weitere Informationen bei der AIDS-Hilfe Bielefeld.

 

7.1.3 Arbeitslosenversicherung

Wer als HIV-Infizierte/r bzw. als an AIDS Erkrankte/r arbeitslos wird, hat wie jeder andere Versicherte auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe sowie auf die übrigen Leistungen des Arbeitsamtes. Voraussetzung hierfür ist, daß die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wie eine vorausgegangene beitragspflichtige Beschäftigungszeit erfüllt sind. Bei festgestellter Schwerbehinderung aufgrund von HIV und AIDS greifen die speziellen Vorschriften des SGB V (Arbeitslosenversicherung), welche die berufliche Eingliederung Schwerbehinderter zum Ziel haben.


Die Homepage der Bundesanstalt für Arbeit unter http://www.arbeitsamt.de stellt sich als umfangreiches und verbraucherfreundliches Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeit dar. Unter den Rubriken Beratung, Vermittlung, Geldleistungen, Informationen, Forschung und Regionales werden wirklich alle Antworten auf Fragen gegeben, die sich in Bezug auf die Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung stellen. Daneben stehen alle gängigen Merkblätter und Vordrucke zur Verfügung. Unter der Rubrik Regionales kann über die Landesarbeitsämter hinuntergegangen werden bis zum im Einzelfall zuständigen Arbeitsamtsbezirk mit den zuständigen Ansprechpartnern. Regionale Statistiken runden das Informationsangebot ab.


Das Bundesministerium für Arbeit bietet unter http://www.bma.de sowohl in deutscher Sprache als auch in Englisch, Französisch und Spanisch umfangreiche Informationen zum Thema Arbeit. Als Themen werden angesprochen: Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsmarkt, Ausländerbeschäftigung und Telearbeit. Broschüren wie “Arbeitsrecht – Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber” können, zum Teil gegen Schutzgebühr via Internet bestellt oder aber per Post beim Bundeministerium für Arbeit und Sozialordnung, Jägerstr. 9, 10117 Berlin bestellt werden.


Das Arbeitslosenprojekt TuWas hat drei interessante Publikationen für Arbeitslose und diejenigen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen, herausgegeben:

Leitfaden für Arbeitslose. Der Rechtsratgeber zum SGB III. Band 2. 16. Auflage 1999, 528 Seiten

Die mittlerweile 16. Auflage bringt den Leitfaden auf den Stand vom 1. 8. 1999. Sie informiert verständlich und umfassend über alle Bereiche um das Thema Arbeitslosigkeit und Berufliche Bildung. Das Kapitel “Sozialhilfe für Arbeitslose” wurde erheblich ausgebaut.

 

Arbeitslosenrecht. Die Gesetzessammlung für Arbeitslose, ihre Berater und Beraterinnen. Band 40. 4. Auflage 1999, 500 Seiten

Die Sammlung enthält neben dem SGB III auf dem Stand 1. 8. 1999 alle weiteren für Arbeitslose wichtigen Gesetze, Verordnungen und Anordnungen. Auch Richtlinien, ohne die an Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung nicht heranzukommen ist, sind aufgenommen. Ebenso sind die Leistungstabellen, z.B. für Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld aufgenommen.

 

Durchblick für Arbeitslose. 88 Schaubilder zum SGB III. Band 36.0, 88 Overheadfolien; Band 36.1, 88 Schaubilder 4. Auflage.

Dieser Foliensatz stellt eine nützliche Hilfe dar. Die Visualisierung macht das neue Arbeitslosenrecht durchschaubar und verständlich.

Alle Materialien sind zu beziehen beim Fachhochschulverlag, Kleiststr. 31, 60318 Frankfurt am Main; Tel. 069/15 33 28 20; Fax 069/15 33 28 40, e-mail [email protected]


Mit der Chronifizierung von AIDS besteht bei vielen Betroffenen der Wunsch, wieder in das Erwerbsleben einzusteigen. Nach langer “Rentenpause” ist dies oft einfacher gesagt als getan. Nützliche Informationen zur Arbeitsförderung finden sich unter http://www.jurathek.de. Hier werden Begriffe wie Arbeitsförderung erklärt, Trainingsmaßnahmen für Arbeitslose aufgezeigt, Eingliederungsverträge erläutert, die Inanspruchnahme von Einstellungs- und Lohnkostenzuschüssen dargestellt und es wird über die Sonderprogramme gegen Langzeitarbeitslosigkeit informiert.

 

7.1.4 Rentenversicherung

Der überwiegende Teil der Menschen, die aufgrund von HIV und AIDS aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen, ist unter 45 Jahren alt. Auf das Erreichen der Altersgrenze zum Bezug des Altersruhegeldes kann also nicht gewartet werden. Somit kommt für sie im wesentlichen die Berufsunfähigkeitsrente bzw. die Erwerbsunfähigkeitsrente als Leistung des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers in Frage. Wenngleich im Einzelfall “nur” die Voraussetzungen zum Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente vorliegen, so wird doch eine Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt, da in der Regel der Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis verschlossen ist. Mit der bereits verabschiedeten Reform des Rentenrechts, welche jedoch von der derzeitigen Bundesregierung ausgesetzt ist, wird diese Regelung wegfallen und werden sich die Rahmenbedingungen für den Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verschlechtern. Insofern ist heute daran zu denken, ob ggf. die Voraussetzungen für eine dieser Renten vorliegen und eine Antragstellung vor Inkrafttreten des neuen Rentenrechts möglich ist.

Mit der zunehmenden Chronifizierung des Krankheitsbildes AIDS werden auch rehabilitative Maßnahmen, die eine Wiederherstellung oder aber Verbesserung der Arbeitsfähigkeit eines Versicherten zum Ziel haben, stärker als Leistung des Rentenversicherungsträgers für Menschen mit AIDS Berücksichtigung finden müssen.


Die Homepage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte unter http://www.bfa-berlin.de gibt Auskunft zu Fragen rund um das Thema Rente und Rehabilitation. Ihre Homepage ist gegliedert in BfA stellt sich vor, Versicherung, Rehabilitation, Rente, Rechtsmittel, Rentenlexikon, Statistik und Service/Info. Sämtliche Broschüren, soweit verfügbar, können entweder bestellt oder als Download in HTML-Version bezogen werden. Unter Service/Info kann eine Auflistung aller Auskunfts- und Beratungsstellen der BfA bundesweit aufgerufen werden.


Wie aus dem Namen hervorgeht, ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für alle Angestellten als Rentenversicherungsträger zuständig. Arbeiter sind in der Regel bei den Landesversicherungsanstalten versichert. Für einzelne Berufsgruppen ergibt sich eine andere Zuständigkeit (Bergbau, Seefahrer). Einzelne Landesversicherungsanstalten, so etwa die LVA Rheinprovinz (http://www.lva-rheinprovinz.de), sind ebenfalls im Internet präsent.


Eine Übersicht sämtlicher Versicherungsträger in Deutschland (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) findet sich beim Kuratorium Deutsche Altershilfe unter http://www.kda.de in der Rubrik “Informationen, Adressen rund ums Alter”.


Eine private Seite mit Rententips von Andreas Koehler, Hauptsachbearbeiter bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin, findet sich unter http://www.rententips.de. Zu allen Fragen rund um die Rente, ob zum Hinzuverdienst, der Nachentrichtung von Beiträgen, der Befristung von Renten, der Teilrente oder etwa zu Wartezeiten bietet das von ihm erstellte Rentenlexikon eine Fülle nützlicher Informationen.

 

7.1.5 Rehabilitation

Den Begriff der Rehabilitation finden wir im Bereich der Krankenversicherung ebenso wie im Bereich der Rentenversicherung. Rehabilitationsmaßnahmen der Krankenversicherung zielen darauf ab, die Progression einer Erkrankung zu verlangsamen bzw. das Auftreten neuer Komplikationen zu verhindern und den Behandlungserfolg zu stabilisieren.

Im Rahmen der Rentenversicherung gilt der Grundsatz Rehabilitation vor Rente. Gemeint ist hiermit, daß versucht werden soll, durch rehabilitative Maßnahmen ein vorzeitiges Ausscheiden des Versicherten aus dem Erwerbsleben aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu verhindern, da andernfalls hohe finanzielle Aufwendungen für die Gewährung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente geleistet werden müssen.

Spezielle Informationen zu Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind bei allen Auskunft- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger vor Ort erhältlich. Ein Blick ins Telefonbuch, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet, genügt, um sie telefonisch anzufordern. Hingewiesen sei hier auch noch einmal auf die Homepage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte: http://www.bfa-berlin.de


Einen speziellen Ratgeber zu Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit HIV und AIDS hat das Deutsche Rote Kreuz gemeinsam mit der Deutschen AIDS-Hilfe herausgegeben.