7.2 Krankheit / Pflege
7.2.1 Krankenversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen als auch privaten Krankenversicherungen spielen für Menschen mit HIV und AIDS eine zentrale Rolle. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung ist im Alltag mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, sei es zum Umfang der Leistungsgewährung oder aber zur Eigenbeteiligung des Versicherten. Fast alle Krankenkassen sind im Internet mit einer eigenen Homepage vertreten, wo Informationen abgefragt werden können. Darüber hinaus stehen in der Regel allgemeine als auch spezielle Service Hotlines zur Verfügung, über die zu individuellen Fragestellungen Antworten abgerufen werden können. Als Beispiel seien hier die Internetadressen der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK), der Barmer Ersatzkasse (BEK) und der Techniker Krankenkasse (TK) gegeben:
http://www.aok.de
http://www.barmer.de
http://www.tk-online.de
Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung, deren Aufgaben, Finanzierung und Krankenkassenwahl bietet die Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter http://www.bmgesundheit.de
Eine aktuelle Kommentierung der Gesetzlichen Krankenversicherung bietet auf 1.100 Seiten der Lehr- und Praxiskommentar zum SGB V. Baden-Baden: Nomos 1988
Für Menschen, die mit ihrem Einkommen die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, kann eine private Krankenversicherung eine sinnvolle Alternative zur freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung darstellen. Vorsicht ist jedoch geboten bei chronischen Erkrankungen, da diese mit Risikozuschlägen belegt werden oder den AbschluF eines Versicherungsvertrages ausschlieFen. So gut wie alle privaten Krankenversicherungen sind im Internet vertreten, hier die Adresse der Deutschen Krankenversicherung (DKV): http://www.dkv.com/plain/index.html
7.2.2 Pflegeversicherung
Mit Hilfe der Leistungen der Pflegeversicherung soll im Falle einer Pflegebedürftigkeit auf Dauer ein möglichst selbständiges Leben geführt werden können. Pflegebedürftig ist, wer aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheiten oder Behinderungen bei den Aufgaben den täglichen Lebens der Hilfe bedarf. Je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit wird der Pflegebedürftige in eine der drei Stufen der Pflegeversicherung eingeordnet, aufgrund derer sich die Höhe der jeweiligen Leistung ergibt. Es wird unterschieden nach Geldleistung (Pflegegeld) und Sachleistung (Einsatz eines ambulanten pflegerischen Dienstes) oder auch Kombinationsleistung (begrenzter Einsatz eines Dienstes/teilweiser Bezug von Pflegegeld). Ergänzende Leistungen wie Kurzzeitpflege, Stellung einer Ersatzpflegekraft als auch soziale Absicherung der Pflegeperson runden die Leistungen der Pflegeversicherung ab.
Beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Jägerstr. 9, 10117 Berlin können folgende Materialien bestellt werden:
- Pflegeversicherung: Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung
- Pflegen zuhause – Ratgeber für die häusliche Pflege
- Rente für Pflege
Von der Deutschen AIDS-Hilfe in Berlin wurde die Broschüre “Menschen mit AIDS zuhause pflegen – Tips für Freunde und Angehörige” (Berlin 1993. 87 Seiten) herausgegeben, die wertvolle Tips enthält.
Wiebe, Wolfgang: Pflegethema: Infektionen, HIV und AIDS. Vom Problem zur Lösung. Profitip Pflege, 1997. 122 Seiten, Farbabbildungen. Stuttgart, New York: Thieme 26,00 DM
Eine ausführliche Literaturliste zur Pflege von Menschen mit HIV und AIDS findet sich auf der Homepage der Deutschen AIDS-Hilfe unter http://www.aidshilfe.de – Service – Pflege.
Grundlage für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung ist die Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in eine der drei Pflegestufen, die im Pflegeversicherungsgesetz vorgesehen sind. Dabei scheint die Entscheidung des MDKs die tatsächliche Lebenssituation der Pflegebedürftigen nicht ausreichend zu berücksichtigen. Für viele Betroffene ist eine solche Überprüfung ihrer Pflegebedürftigkeit nicht nur ungewohnt, sondern sie stellt auch einen massiven Eingriff in ihre Privatsphäre dar. Das Pflegetagebuch wurde herausgegeben, um über einen längeren Zeitraum den Unterstützungsbedarf strukturiert festzuhalten und in der konkreten Begutachtungssituation Angaben machen zu können, die zu einer realistischen Einstufung beitragen. Zu beziehen sind solche Pflegetagebücher bei den jeweiligen Pflegekassen wie z.B. der Deutschen Angestellten Krankenkasse oder der Techniker Krankenkasse vor Ort.
Ein sehr empfehlenswertes Pflegetagebuch wurde herausgegeben von der Heinz-Weinberger Akademie, Industriestr. 31 in 81245 München und ist zum Preis von 6,60 DM (in Briefmarken) dort zu beziehen.
7.2.3 AIDS-Spezialpflegedienste
Unter dem Dach der Deutschen AIDS Hilfe haben sich die sogenannten AIDS-Spezialpflegedienste zusammengeschlossen, deren Ziel es ist, Menschen mit HIV und AIDS darin zu unterstützen, ihr Leben und Sterben trotz krankheitsbedingter Einschränkungen selbstbestimmt und weitestgehend autonom zu gestalten. Neben der Erbringung von Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftlicher Versorgung halten diese Dienste ein Leistungsangebot vor, welches sich an den spezifischen Erfordernissen des Krankheitsbildes AIDS und den Bedürfnissen der Hauptbetroffenengruppen von AIDS orientiert. Dieses reicht von der 24-Stunden-Krankenpflegerufbereitschaft über Infusionstherapien und parenterale Ernährung bis hin zur Substitutionsbegleitung und Schmerztherapie.
Vielfach gilt es vor Ort pflegende Angehörige, FreundInnen und ehrenamliche BetreuerInnen von Menschen mit AIDS zu begleiten und zu schulen. In Zusammenarbeit mit dem Referat Pflege der Deutschen AIDS-Hilfe und dem Verband der Angestellten Krankenkassen halten die Dienste Individual- als auch Gruppenschulungen für den oben erwähnten Personenkreis vor und bieten Betroffenen im Krankenhaus bei anstehender Entlassung eine umfassende Pflegeberatung.
Eine Aufstellung der AIDS-Spezialpflegedienste der Arbeitsgemeinschaft Ambulante Versorgung (AGAV) in der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. findet sich auf den Internetseiten der Deutschen AIDS-Hilfe unter http://www.aidshilfe.de unter dem Stichwort Pflege.
Bei weitergehenden Fragen stehen die Dienste selbst oder aber das Referat Pflege der Deutschen AIDS-Hilfe unter Tel. 030/69 00 87 17 oder Fax 030/69 00 87 42 zur Verfügung. Im Internet sind die Spezialpflegedienste unter http://www.aidshilfe.de – Service – Pflege zu finden.
7.2.4 Hospiz
Unter dem Begriff Hospiz wird heute ein umfassendes Konzept für sterbenskranke Menschen verstanden. Sie sollen auch in ihrer letzten Lebensphase daheim sein können, ambulant versorgt in der eigenen Wohnung mit Unterstützung von Besuchsdiensten oder im stationären Hospiz. Unter http://www.hospiz.netstellt sich die Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz vor mit Verweisen auf Landesarbeitsgemeinschaften, Organisationen und Initiativen sowie einem überregionalen Terminkalender.
In einigen Bundesländern wurden von den jeweiligen Landesministerien Leitlinien zur Hospizarbeit herausgegeben, so z.B. vom Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Broschüre Hospizbewegung und Sterbebegleitung, Konzepte und Leitlinien des Landes, welche eine Übersicht der Hospizinitiativen und Ansprechstellen beinhaltet, kann bei der Pressestelle des Ministeriums in 40190 Düsseldorf angefordert werden.