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Sozialamt / Stiftung

7.3 Sozialamt / Stiftung

7.3.1 Sozialhilfe

Aufgrund des vorhandenen Sozialversicherungssystems (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist dafür gesorgt, daß in bestimmten Lebenssituationen eine ausreichende Lebensgrundlage vorhanden ist. Es gibt allerdings eine Vielzahl von Fällen, in denen diese Leistungen nicht ausreichen oder aufgrund fehlender Versicherungszeiten überhaupt nicht gewährt werden können.

Als Ergänzung zum bestehenden Sozialversicherungssystem und Versorgungssystem versteht sich das Bundessozialhilfegesetz, welches immer dann zum Tragen kommt, wenn andere Leistungen nicht gewährt werden, nicht ausreichen und das eigene Einkommen und Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhalts zu gering ist. Beim Vorliegen der Voraussetzungen besteht auf die Leistungen nach dem BSHG ein Rechtsanspruch, der auch einklagbar ist. Da die Sozialhilfe die Besonderheit des Einzelfalles zu berücksichtigen hat, handelt es sich immer um eine individuelle Entscheidung mit einem gewissen Ermessensspielraum auf Seiten des zuständigen Sachbearbeiters. Dies macht auf der anderen Seite die Sozialhilfegewährungspraxis manchmal etwas undurchschaubar und der Hilfesuchende fühlt sich überfordert. Um im Dickicht des Sozialhilfedschungels etwas klarer zu sehen, eignen sich folgende Publikationen und Internetadressen.


Neben den vielen regionalen Sozialhilfeleitfäden, meist herausgegeben von Arbeitsloseninitiativen oder sozialen Gruppierungen, bietet die Deutsche AIDS-Hilfe, den Ende 1996 herausgegebenen Ratgeber “Sozialrecht für Menschen mit HIV und Menschen mit AIDS” an, der zu den verschiedensten relevanten Bereichen des Sozialrechts Informationen bereithält.


Unter http://www.fantec.com/Sozialhilfe/index.html befindet sich ein Sozialhilfeleitfaden, der neben der Darstellung der Grundsätze der Sozialhilfegewährung und der Hilfearten und Formen von A bis Z über das BSHG informiert.


In das Diskussionsforum Sozialhilfe, innerhalb dessen sich auch Antworten zu komplizierten und nicht so alltäglichen Fragestellungen finden lassen, gelangt man unter http://www.forum-sozialhilfe.de


Der Verein Tacheles e.V., die Interessenvertretung für Einkommensschwache, bietet eine recht umfangreiche Materialsammlung unter der Homepage http://www.tacheles.wtal.de.
Vom Leitfaden über Adressen, Links zum Thema über ein Diskussionsforum bis hin zur Online-Sozialhilfeberechnung hat auch diese Datenbank vieles zu bieten.
Tacheles e.V.
Luisenstraße 100
42103 Wuppertal
Tel.: 0202/318441
Fax: 0202/306604


Soziale Leistungen im Dialog, Computerprogramm zur Berechnung von Sozialhilfe, Windows Version

Mit Soldi kann der materielle Anspruch und die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt überprüft und berechnet werden. Das Programm ist leicht zu bedienen und enthält neben dem jeweils aktuellen Gesetzestext (BSHG) ein Lexikon mit den sozialhilferechtlichen Regelungen und zu den einmaligen Leistungen.

Band 21, Stand 1. Juli 1999, Anleitung und Standardversion 150,- DM; Anleitung und örtlich angepaßte Version 200,- DM; jährliches Updating 45,- DM.

Zu beziehen beim Fachhochschulverlag, Kleiststr. 31, 60318 Frankfurt am Main; Tel. 069/15 33 28 20; Fax 069/15 33 28 40 e-mail [email protected]


Mit dem Lehr- und Praxiskommentar zum Bundessozialhilfegesetz. Baden Baden: Nomos Verlag 5. Auflage, erhalten alle, denen der reine Gesetzestext nicht ausreicht, eine praktische und für solche Schriften zugleich preiswerte Unterstützung. Jedes Gesetz erfährt seine Konkretisierung durch gerichtliche Entscheidungen. Diese sind vor allem beim Bundessozialhilfegesetz von großer Bedeutung, welches dem einzelnen Sachbearbeiter eine Reihe von Ermessensentscheidungen einräumt. Zu erwähnen ist das hier aufgenommene, kommentierte Asylbewerberleistungsgesetz, das bei vielen von AIDS betroffenen Migranten Anwendung findet.


7.3.2 Deutsche AIDS Stiftung

Die Deutsche AIDS Stiftung hilft Menschen, die HIV-positiv oder an AIDS erkrankt und in materielle Not geraten sind. Hierbei arbeitet sie eng mit den regionalen AIDS-Hilfen und AIDS-Beratungsstellen zusammen, über die in der Regel auch Anträge gestellt werden. Neben der Einzelfallhilfe werden Projekte von Selbsthilfeinitiativen und AIDS-Hilfe-Organisationen unterstützt und die Stiftung setzt sich für die sozialen Interessen betroffener Menschen ein.
Deutsche AIDS-Stiftung
Markt 26
53111 Bonn