7.4 Behinderung / Betreuung
7.4.1 Schwerbehinderung
Die Hauptfürsorgestellen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Fürsorgestellen der Städte und Kreise bieten Behinderten und Arbeitgebern finanzielle Hilfen, fachliche Beratung und gezielte Betreuung, um Chancen der Behinderten im Arbeitsleben zu verbessern und Nachteile auszugleichen.
Finanziert werden diese Leistungen aus der Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen müssen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.
Innerhalb der jeweiligen Bundesländer sind die Hauptfürsorgestellen organisatorisch unterschiedlich zugeordnet. Als Beispiel der möglichen Maßnahmen und Leistungen für Behindertenförderung und die Eingliederung Behinderter ist die Homepage der größten Hauptfürsorgestelle in Deutschland, der des Landschaftsverbandes Rheinland angegeben. Hier findet sich auch eine Auflistung aller Hauptfürsorgestellen in Deutschland. Homepage: http://www.lvr.de
Von der Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Rheinland wurden eine Reihe von Broschüren für Schwerbehinderte und Arbeitgeber herausgegeben, welche beim Rheinland-Verlag, Abtei Brauweiler, Ehrenfreidstr. 19, 50259 Pulheim zu beziehen sind. Unter der Telefonnummer 02234/81700 ist der Tag- und Nacht-Bestellservice zu erreichen. Im einzelnen handelt es sich um folgende Themen:
- Behinderung und Ausweis. Anträge, Verfahren beim Versorgungsamt, Merkmale für Nachteilsausgleich, GdB Tabelle; Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung; Steuerermäßigungen, Versicherungsermäßigungen, Gebührenermäßigungen, Reiseverkehr
- Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz
- Werkstätten für Behinderte – Partner für Arbeitgeber
- Die Rheinische Hauptfürsorgestelle – Partner für Arbeitgeber und Behinderte im Beruf.
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7.4.2 Betreuung Volljähriger
Wer an AIDS erkrankt ist, kann wie jeder andere Mensch auch, in die Situation kommen, aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen, Krankheit und Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen zu können und auf Unterstützung angewiesen zu sein. Speziell für solche Situationen wurde das neue Betreuungsrecht aus dem Jahre 1992 geschaffen. Im Gegensatz zum vorherigen Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht räumt das Betreuungsrecht dem Betreuten eine größere Autonomie ein. Ein Betreuer wird “nur” noch für die Bereiche des täglichen Lebens zur Seite gestellt, die in der Tat nicht mehr selbst geregelt werden können und auch nur dann, wenn nach Prüfung durch das Gericht andere Hilfen als nicht ausreichend angesehen werden.
Eine Betreuung dient also nicht der Einschänkung von Rechten des Betroffenen, sondern zum Schutz seiner Rechte. Schon frühzeitig sollte überlegt werden, wer das Vertrauen des Betroffenen genießt und als Betreuer in Frage kommt. Im Vorfeld einer Betreuung lassen sich viele Dinge auch per Vollmacht regeln.
Im Internet ist das Online-Lexikon Betreuungsrecht der Ruhr-Uni-Bochum zu finden, welches von A bis Z alle Fragen zum Thema Betreuung beantwortet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Lexikon/index.htm.
Ebenfalls zu empfehlen ist die Broschüre Das neue Betreuungsrecht, welches beim Bundesministerium der Justiz, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jerusalemer Str. 24-28, 10117 Berlin zu beziehen ist.
Einen umfassenden Überblick zum Thema bietet der Beck-Rechtsrater im dtv Betreuungsrecht von Walter Zimmermann. Als Stichworte seien genannt Betreuung behinderter Menschen, Unterbringung, Wohnungsauflösung, Ärztliche Behandlung, Einwilligungsvorbehalt, Vereine und Behörden sowie Verfahren der Gerichte.
7.4.3 Psychosoziale Betreuung
Im Verlauf der HIV-Infektion bzw. AIDS-Erkrankung können viele Situationen eintreten, in denen psychologische und soziale Unterstützung notwendig wird. Je nach Intensität des Unterstützungsbedarfs kann dieser von einer der AIDS-Hilfe Einrichtungen, dem Gesundheit- und Sozialamt oder aber einem Psychotherapeuten erbracht werden.
Viele Städte betrachten die psychosoziale Betreuung von Menschen mit HIV und AIDS als eine Pflichtaufgabe im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte des Bundessozialhilfegesetztes (BSHG), auf die ein individueller Rechtsanspruch besteht. Informationen darüber, wie die Versorgung mit psychosozialer Betreuung vor Ort geregelt ist, sind bei den regionalen AIDS-Hilfen zu erhalten.
Unter dem Titel Tips für Menschen mit HIV und AIDS hat beispielsweise die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Stadt Hamburg, Alte Holstenstr. 2, 21031 Hamburg, Tel.: 040/72 5753 einen psychosozialen und sozialrechtlichen Ratgeber herausgebracht, der sehr ausführlich über die psychosozialen Angebote der Stadt informiert.
7.4.4 Regelungen für das Leben
Viele Menschen wählen für sich Formen des Miteinanders und Zusammenlebens außerhalb von Ehe und Familie. Eine Reihe von gesetzlichen Regelungen tragen diesem Umstand jedoch kaum oder unzureichend Rechnung. Für den Fall eingeschränkter Handlungsmöglichkeiten infolge von Unfall, Krankheit oder Behinderung gilt es Vorsorge zu treffen, damit der eigene Wille Berücksichtigung findet und der nicht verheiratete Partner rechtlich nicht als Fremder gilt.
Bezüglich Regelungen zu Lebzeiten bieten sich folgende Broschüren als Ratgeber an:
- Alles geregelt? Tips zur rechtlichen Vorsorge für Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen, herausgegeben von der Deutschen AIDS-Hilfe. Die Broschüre beinhaltet Verfügungen zu Behandlung und Pflege, Vertretung durch Vollmacht, Betreuungsverfügung sowie Verfügungen zu Tod und Sterben.
- Juristischer Notfallkoffer, herausgegeben vom FLC – Frankfurter Lederclub e.V., Hans-Josef Müller, Große Friedberger Str. 19, 60313 Frankfurt am Main (Schutzgebühr 10,- DM)
7.4.5 Regelungen für den Tod
AIDS verändert sich zunehmend zu einer chronischen Krankheit. Dennoch stellen sich im Zusammenhang mit Krankheit Fragen zum Sterben und zum Tod. Der kollektive Verlust vieler Freunde und Bekannter in der ersten Phase der Pandemie wurde nur allzu oft als Ausnahmezustand betrachtet. Erst mit etwas Distanz läßt sich das Gefühl der Trauer, welches oft von Ohnmacht überschattet war, einordnen. Zum Thema Trauer und Tod gibt es einige interessante Broschüren, die an dieser Stelle aufgeführt sind.
Einen Ratgeber in Bestattungsfragen “Was tun, wenn jemand stirbt” hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände herausgegeben. Unter dem Titel “Erbschaften” geht es um Ratschläge für Erben und Erblasser. Beide Broschüren sind in den örtlichen Verbraucherberatungsstellen oder aber bei der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V., Heilsbachstraße 20 in 53123 Bonn erhältlich, Tel. 0228/6489-0, Fax 0228/64 42 58.
In der Reihe Beck-Rechtsberater im dtv ist der von Walther J. Friedrich verfaßte Titel Testament und Erbrecht erschienen, der klar und verständlich alle Fragen zu Testament und Erbrecht abhandelt.
Beim Bundesministerium der Justiz, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 200365 in 53133 Bonn kann die Broschüre Erben und Vererben bezogen werden.
Vom “Checkpoint” in Köln (Pipinstraße 7, 50667 Köln) wurde die Broschüre Ex und hopp, Schwule Trauerkultur herausgegeben. Diese beschäftigt sich mit alten und neuen Formen der Trauerkultur und ist zum Preis von 1,- DM plus Versandkosten zu beziehen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Selbstbewußt die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin. Mit Bausteinen als Formulierungshilfe für Vorsorgeregelungen. Band 69, Frankfurt am Main: 1998, 48 Seiten
Wer entscheidet, wer handelt für mich, wenn mir etwas zustößt, ich auf die Fürsorge anderer angewiesen bin? – Kaum jemand bedenkt, daß auch Familienangehörige nur mit Vollmacht rechtlich stellvertretend handeln können. Die Broschüre erläutert die rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – und bietet zu der Vielzahl zu regelnder Angelegenheiten Muster und Formulierungsvorschläge an, die ganz nach den persönlichen Bedürfnissen als Bausteine benutzt werden können.
Zu beziehen beim Fachhochschulverlag, Kleiststr. 31, 60318 Frankfurt am Main; Tel. 069/15 33 28 20; Fax 069/15 33 28 40 e-mail [email protected]